Förderhöhe 2026

Förderhöhe für energetische Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen mit attraktiven Zuschüssen. Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. FörderFix unterstützt Sie gemeinsam mit einem zertifizierten Energieberater bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags.

Was FörderFix bündelt

15 % Grundförderung
bis zu 20 % mit iSFP möglich
Antrag vor Maßnahmenbeginn

Überblick

Förderung auf einen Blick

MaßnahmeGrundförderungMögliche Förderung mit individuellem Sanierungsfahrplan
Fenster und Außentüren15 %20 %
Dachdämmung15 %20 %
Oberste Geschossdecke15 %20 %
Fußbodendämmung15 %20 %
Einblasdämmung15 %20 %

Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen und den technischen Anforderungen.

Was bedeutet Grundförderung?

Die Grundförderung ist der Zuschuss, der für eine förderfähige Einzelmaßnahme grundsätzlich möglich sein kann. Bei vielen Maßnahmen an der Gebäudehülle liegt dieser Zuschuss bei 15 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten. Entscheidend ist immer, dass die Maßnahme die geltenden Anforderungen erfüllt und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Er wird von einem qualifizierten Energieberater erstellt und kann besonders sinnvoll sein, wenn mehrere Sanierungsschritte geplant sind. Wird eine Maßnahme aus einem förderfähigen iSFP umgesetzt, kann sich die Förderung erhöhen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan muss bereits vor Umsetzung der Maßnahme erstellt worden sein.

Kosten

Welche Kosten werden gefördert?

Förderfähig können die Kosten sein, die direkt mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen. Welche Kosten im Einzelfall anerkannt werden, hängt von den geltenden Förderbedingungen und der fachlichen Prüfung ab.

Welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, richtet sich nach den geltenden Förderbedingungen.

Material

Ausbau

Einbau

Nebenarbeiten

Fachplanung

notwendige Umfeldmaßnahmen

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Antrag vor Maßnahmenbeginn

technische Mindestanforderungen

Energieberater erforderlich

vollständige Unterlagen

förderfähige Maßnahme

FörderFix

Warum FörderFix?

digitale Dokumentenverwaltung

persönlicher Energieberater

Status jederzeit online

Kommunikation über Plattform

automatische Benachrichtigungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung?

Für viele Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind 15 Prozent Grundförderung möglich. Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan kann sich die Förderung auf 20 Prozent erhöhen.

Kann sich die Förderung ändern?

Ja. Förderbedingungen, technische Anforderungen und Budgets können sich ändern. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ist ein Energieberater notwendig?

Für viele geförderte Einzelmaßnahmen ist ein qualifizierter Energieberater erforderlich. Er prüft die Maßnahme und bereitet die notwendigen Nachweise vor.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein zu früher Start kann dazu führen, dass keine Förderung möglich ist.

Kann ich mehrere Maßnahmen fördern lassen?

Ja. Mehrere Maßnahmen können möglich sein, müssen aber jeweils passend geplant, dokumentiert und nach den geltenden Förderbedingungen beantragt werden.

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